Mietbedingungen für die Ferienwohnung in 67305 Ramsen, Am Mühlacker 7
Die Anmietung der Ferienwohnung kommt mit der vom Vermieter bestätigten Buchung verbindlich zustande. Innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises zu leisten. 20 Tage vor Mietbeginn ist eine weitere Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises fällig. Der Restbetrag ist bis 5 Tage vor Anreise fällig. Der Mieter erhält über die erforderlichen Zahlungen eine Rechnung incl. MwSt.
Der Mieter stimmt der elektronischen Übermittlung (E-Mail) von Dokumenten, insbesondere Rechnungen zu.
Der vereinbarte Mietpreis enthält alle pauschal berechneten Nebenkosten:
• Bettwäsche
• Betriebskosten (Strom, Wasser und Abwasser, Heizung, W-LAN)
• Endreinigung
Die Ferienwohnungen werden dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur vorübergehenden Nutzung für Wohnzwecke vermietet und dürfen nur von den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden. Eine Überbelegung (mehr als 4 Personen) ist nicht gestattet.
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt ab 16 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten seine ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Neben der Haustür befindet sich ein Schlüsseltresor (mit PIN gesichert) in einem Briefkasten mit der Aufschrift „Fewo“, darin befindet sich der Haustürschlüssel und der Wohnungsschlüssel.
Am Abreisetag übergibt der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand. Dabei wird der Mieter gebeten vorher das benutzte Geschirr in den Geschirrspüler zu räumen und Abfälle getrennt in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Sind die Reinigungsarbeiten vom Mieter bei der Wohnungsübergabe nicht erledigt, wird je nach Aufwand eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. Bei nicht fristgemäßer Räumung kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt pfleglich zu behandeln und selbst alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu vermeiden und zur Behebung von Schäden beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Für Beschädigungen von Mieträumen oder Einrichtungsgegenständen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und soweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden umfasst.
Die Benutzung des Inventars erfolgt gemäß seinem bestimmungsgemäßen Zweck. Dabei sind Betriebsanleitungen, technische Hinweise, Sicherheitsvorkehrungen usw. zu beachten, die in der Ferienwohnung bereitgestellt sind.
Der Mieter ist zur Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Rauchen ist im Gebäude und in der Wohnung nicht gestattet. Wird das Rauchverbot nicht eingehalten, wird eine zusätzliche Gebühr von 100 € für eine Grundreinigung fällig.
Tiere dürfen in der Ferienwohnung nicht gehalten werden.
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder ihn ändern.
Bei Stornierungen wird eine Pauschalentschädigung erhoben. Sie beträgt
• 20% des Gesamtmietpreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise
• 50% des Gesamtmietpreises bei Stornierung bis 10 Tage vor Anreise, bei kürzeren Absagen wird der volle Mietpreis fällig.
• Der Vermieter hat das Recht die Wohnung anderweitig zu vermieten, er wird die daraus erzielte Mieteinnahme dem zurückgetretenen Mieter gutschreiben.
• Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit für Beschreibung der Mietobjekte und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten.